Buchhaltung für selbstständige Einzelunternehmer*innen zum Festpreis – ein Rechenbeispiel
Einzelunternehmen sind wie andere Personen- oder Kapitalgesellschaften in der Schweiz laut Obligationenrecht zu einer Buchführung verpflichtet.
Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100’000 können die sogenannte einfache Buchhaltung führen und sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Eine einfache Buchhaltung umfasst die Vermögenslage Ihres Unternehmens und dokumentiert alle Einnahmen und Ausgaben.
Wenn der Umsatz im Jahr CHF 100’000 übersteigt, ist das Einzelunternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Wenn der Umsatz CHF 500’000 übersteigt, muss das Einzelunternehmen zur Mehrwertsteuerpflicht auch eine doppelte Buchführung einsetzen.
Wir von der BusinessCenter Zürichsee GmbH sind spezialisiert auf die Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen für Einzelunternehmen. Folgend finden Sie ein Rechenbeispiel für eine unsere am häufigsten gefragten Dienstleistungen.
Rechenbeispiel Einzelunternehmen |
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Übersicht erbrachter Dienstleistungen:
- Lohnbuchhaltung inkl. Lohnausweisen und Lohnmeldungen
- Monatliche Verbuchung von bis zu 20 Debitoren- / Kreditorenbelegen pro Monat
- Erstellen des Jahresabschlusses
- Erstellen der Steuererklärung
- Beratung und Support
- Feste Ansprechpartner
Unsere Gesamtaufwände: CHF 2’900/Jahr
Wenn auch Sie als Einzelunternehmer*in Ihre Buchhaltung professionalisieren möchten, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da.
In Bezug auf die Buchhaltung und Besteuerung unterscheiden sich die Pflichten von Schweizer Handelsgesellschaften je nach Gesellschaftsform.
Wenn Finanzen nicht Ihre Stärke sind, kann die Auslagerung der Buchhaltung Ihres Unternehmens an eine Treuhandfirma sinnvoll sein.