Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Geltungsbereich 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die BusinessCenter Zürichsee GmbH und ihre Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 

II. Verschwiegenheit 

  1. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die BusinessCenter Zürichsee GmbH von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.  


III. Umfang und Ausführung des Auftrags 

  1. Für den Umfang der von der BusinessCenter Zürichsee GmbH zu erbringenden Dienstleistungen, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen kann die BusinessCenter Zürichsee GmbH von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.
  2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.
  3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der BusinessCenter Zürichsee GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  4. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.


IV. Mitwirkung des Auftraggebers 

  1. Der Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, der BusinessCenter Zürichsee GmbH rechtzeitig zukommen zu lassen. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.
  2. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH kann die Weiterführung des Auftrags vom Erhalt der oben erwähnten Informationen, Unterlagen und Anweisungen abhängig machen.


V. Haftung 

Die Haftung der BusinessCenter Zürichsee GmbH richtet sich nach Art. 398 f. OR. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung der BusinessCenter Zürichsee GmbH, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. 


VI. Honorar und Auslagen 

  1. Das Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
  2. Neben dem Honoraranspruch hat die BusinessCenter Zürichsee GmbH Anspruch auf Erstattung der anfallenden Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die BusinessCenter Zürichsee GmbH zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen der BusinessCenter Zürichsee GmbH, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen.
  3. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen, sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann die BusinessCenter Zürichsee GmbH die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
  4. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 30 Tagen auf das von der BusinessCenter Zürichsee GmbH angegebene Konto zu bezahlen. 


VII. Beendigung des Auftrags

  1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
  2. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.
  3. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrags durch die BusinessCenter Zürichsee GmbH sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.


VIII. Schlussbestimmungen 

  1. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.
  2. Die BusinessCenter Zürichsee GmbH wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der BusinessCenter Zürichsee GmbH.
  4. Der erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht.
  5. Für Streitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung. 

 

Stäfa, 2.12.2013