In Bezug auf die Buchhaltung und Besteuerung unterscheiden sich die Pflichten von Schweizer Handelsgesellschaften je nach Gesellschaftsform.

Einzelunternehmen:

Beträgt der Umsatz weniger als CHF 500’000 im Geschäftsjahr, kann ein Einzelunternehmen eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führen. Übersteigt der Umsatz CHF 500’000, muss ein Einzelunternehmen eine doppelte Buchhaltung führen.

Einzelunternehmer*innen werden als natürliche Person besteuert. Ihr gesamtes privates und geschäftliches Einkommen und Vermögen ist somit als Ganzes steuerpflichtig. 

Die Mehrwertsteuerpflicht greift bei Einzelunternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000. Einzelunternehmen mit weniger als CHF 100’000 im laufenden Geschäftsjahr sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Buchhaltung und Steuern - Pflichten für kleine Einzelunternehmen

Kapitalgesellschaften (primär Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)):

Kapitalgesellschaften sind unabhängig vom erzielten Jahresumsatz der doppelten Buchhaltung sowie Mehrwertsteuerabgabe ab einem Umsatz in Höhe von CHF 100’000.- verpflichtet.

Als juristische Person unterliegen AG’s und GmbH’s der Gewinn- und Kapitalsteuer ab Eintrag im Handelsregister. Die Gewinnsteuer wird auf Bundes- und kantonaler Ebene erhoben, die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene.

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