FAQ – Buchhaltung und STEUERN
Häufige Fragen
Finden Sie hier Antworten zu den Fragen, die uns am meisten erreichen.
Je nach Dienstleistungsumfang benötigen wir alle eingehenden und ausgehenden Rechnungen, Kontoauszüge sowie weitere Finanzdokumente wie Lohn- und Salärunterlagen. Gerne geben wir Ihnen in der persönlichen Auftragsbesprechung genau bekannt, welche Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen müssen. Kontaktieren Sie uns hier: https://bcz-buchhaltung.ch/kontakt/.
Auch kleine Unternehmen sind zur Buchhaltung und Steuererklärung verpflichtet, daher stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung, dieser Pflicht nachzukommen. Die Beauftragung einer externen Treuhandfirma ist nicht zwingend notwendig. Es gibt mittlerweile viele Software-Lösungen am Markt speziell für Kleinunternehmen, die Ihnen eine interne Buchführung ermöglichen. Erfahren Sie hier mehr über Vorteile und Nachteile Ihrer Optionen: https://bcz-buchhaltung.ch/treuhand-vorteile/.
Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100’000 sind nicht mehrwertsteuerpflichtig und können die sogenannte einfache Buchhaltung führen. Eine einfache Buchhaltung umfasst die Vermögenslage Ihres Unternehmens und dokumentiert alle Einnahme und Ausgaben.
Einzelunternehmen mit mehr als CHF 500,000 Jahresumsatz sowie alle Kapitalgesellschaften sind der sogenannten doppelten Buchhaltung verpflichtet. Dabei werden alle Transaktionen (auch Geschäftsfälle genannt) zweimal dokumentiert, auf mindestens 2 Konten.